Die Mozart Gessellschaft Hamburg nimmt Spenden in Form von Bargeld oder börsengehandelten Wertpapieren an. Sachspenden werden nach dem Ermessen der Mozart Gessellschaft Hamburg angenommen.
Bestimmte andere Schenkungen, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Zuwendungen, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme wegen der besonderen Verpflichtungen, die sie für die Mozart Gessellschaft Hamburg mit sich bringen können, geprüft werden.
Die Mozart Gessellschaft Hamburg stellt den Spendern, die die steuerlichen Voraussetzungen für die Zuwendung von Vermögenswerten erfüllen, eine Bescheinigung aus. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und börsennotierten Wertpapieren wird jedoch einer Quittung oder einem sonstigen Nachweis über eine Schenkung an die Mozart Gessellschaft Hamburg kein Wert beigemessen.
Die Mozart Gessellschaft Hamburg respektiert den Willen des Spenders bei zweckgebundenen Schenkungen und bei Schenkungen, die anonym bleiben sollen. Bei anonymen Schenkungen wird die Mozart Gessellschaft Hamburg Informationen über den Spender nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die davon Kenntnis haben müssen.
Die Mozart Gessellschaft Hamburg wird keinen Dritten für die Vermittlung einer Spende oder eines Spenders an die Mozart Gessellschaft Hamburg entlohnen, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.
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